Der Begriff Pergola stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Vor- bzw. Anbau. Er bezeichnet einen raumbildenden Säulen- oder Pfeilergang, der ursprünglich zwischen Haus und Terrasse angeordnet war und mehr zur Zierde denn als Sicht-, Sonnen- oder Windschutz diente.
In vielen Fällen braucht es für die Pergola keine Genehmigung. Da die baurechtlichen Vorgaben aber bereits in der Nachbarkommune ganz andere sein können, sollte man die Bestimmungen immer im Vorfeld prüfen. Ist keine Genehmigung nötig, kann man direkt mit dem Bau starten.
Vor dem Aufbau einer Terrassenüberdachung sollte dies mit seinen direkten Nachbarn besprochen werden. Dies gilt insbesondere bei Reihenhäusern. Wichtig: Wenn eine Baugenehmigung vorliegt, kann Ihr Nachbar Ihnen die Errichtung einer Terrassenüberdachung nicht verbieten.
Der Preis für eine Montage beläuft sich pauschal auf CHF 1290.- bzw. CHF 1490.- Eine Montage in der West- und Südschweiz kann erst nach Absprache mit dem Kundendienst ermittelt bzw. angeboten werden.
Ja natürlich. Für Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst (info@ventaris.ch)
Ja, selbstverständlich! Eine spätere Lieferung ist nach Absprache mit uns möglich. Sie können Ihren gewünschten Liefertermin beim Bestellvorgang im Kommentarfeld eingeben. Die Schönholzer Transport AG wird mit Ihnen einen Liefertag telefonisch vereinbaren. Sie wählen Ihren Wunschtag.